Schulverfassung
(Beschluss Schulkonferenz 4.10.2010)
Präambel
Wir alle…
- sind höflich, hilfsbereit und freundlich zueinander
- haben ein Recht auf eine eigene Meinung
- üben keine seelische und körperliche Gewalt aus
- sind immer pünktlich
- halten unsere Schule und unser Umfeld sauber und ordentlich
- sind fair zueinander
- respektieren uns
- tragen Verantwortung für die Gemeinschaft
- üben Kritik in sachlicher und akzeptabler Form
- halte uns an vereinbarte Verhaltensregeln
Wir Schüler…
- nehmen aufmerksam und regelmäßig im Rahmen unseres Leistungsvermögens am Unterricht teil
- folgen stets aufmerksam dem Unterricht und den Anweisungen der Lehrkraft
- haben immer alle notwendigen Arbeitsmaterialien für den Unterricht dabei
- erledigen unsere aufgaben selbstständig und termingerecht und mit dem bestmöglichen Ergebnis
- sind offen für andere Ansichten und Stärken eigenes Selbstvertrauen und das anderer
Wir Lehrer…
- sind offen für andere Meinungen
- beziehen Vorschläge und Ideen der Schüler/ Eltern ein
- versuchen den Schülern bei Problemen zu helfen
- versuchen den Schülern/ Eltern angemessene Rückmeldungen zu geben
- gehen verständnisvoll aber auch konsequent mit Fehlern von Schülern um
- erwarten von Schülern nur das, was wir selbst leisten können
- kommen unserer Fürsorge- und Aufsichtspflicht während des gesamten Schultags nach
Wir Eltern…
- halten regelmäßig Kontakt mit den Lehrern und Informationen über besondere Umstände
- arbeiten vertrauensvoll mit der Schule zusammen
- informieren uns regelmäßig über unsere Kinder
- unterstützen im Rahmen unsrer Möglichkeiten das Schulleben und regen die Kinder an, Förderangebote zu nutzen
- unterstützen die Umsetzung Getroffener Vereinbarungen
Ordnung und Sauberkeit, Sicherheit der Einrichtung
- Wir hinterlassen kein Müll.
- Wir achten auf Hygiene auf den Toiletten!
- Wir sind eine rauchfreie Schule.
- Das Mitbringen von Alkohol, Drogen und ähnlichen Präparaten sowie deren Weitergabe sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verboten. Messer, waffenähnliche Gegenstände, gefährdendes Schuhwerk und Schmuck sind verboten und werden zeitweilig Eingezogen.(SG§60)
- Wir achten auf das Eigentum der anderen sowie das der Schule
- Jeder Schüler ist für die Sauberhaltung seines Arbeitsplatzes im entsprechenden Fachraum selbst verantwortlich!
- Wir gestalten unseren Abeitsplatz Schule so, dass wir uns gerne in den Räumen aufhalten und lernen.
- Das Kaugummikauen (aus Hygienischen Gründen) sowie das Benutzen von Handys und Kameras (zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte) sind auf den Schulgelände untersagt.
- Mit den Unterrichtsmaterialien gehen wir sorgsam um. Bücher der Schule werden nicht Beschädigt. Bei der Beschädigung des von der Schule gestellten Materials (Bücher, Arbeitshefte, anderes Unterrichtsmaterial) werden Schadensersatzleistungen in folgenden Abstufungen zu entrichten sein:
- Nach 1 Jahr ¾ des Preises
- Nach 2 Jahren ½ des Preises
- Nach 3 Jahren ¼ des Preises
- Nach 4 Jahren -, da abgeschrieben
Tagesablauf in der Schule
- Um 7.30 wird das Schulgelände geöffnet und die Schüler können in die Räume gehen. Die Schüler, deren Unterricht später beginnt, Betreten das Gebäude erst zur pause der nachfolgenden Stunde oder gehen in den Aufenthaltsraum.
- Anoraks, Jacken, Mützen u.ä. sind abzulegen und außerhalb der Klassenräume aufzuhängen. Uhren, Schmuck und Wertgegenstände können im geschlossenen Briefumschlag im Sekretariat hinterlegt oder im Schließfach aufbewahrt werden bzw. verbleiben am Schüler (kein Versicherungsschutz).
- Der Unterricht wird nach folgendem Zeitplan erteilt:
- 7.50-8.35 Uhr 1. Stunde
- 8.35-8.40 Uhr Frühstückspause
- 8.45-9.30 Uhr 2. Stunde
- 9.30-9.45 Uhr Hofpause
- 9.50-10.35 Uhr 3. Stunde
- 10.40-11.25 Uhr 4.Stunde
- 11.25-11.55 Uhr 1. Mittagspause
- 12.00-12.45 Uhr 5. Stunde
- 12.45-13.30 Uhr 6. Stunde
- 13.30-14.00 Uhr 2. Mittagspause
- 14.00-15.35 Uhr 7./8. Stunde
Vor Unterrichtsbeginn
- Auf dem Weg zur Schule achten wir auf ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten.
- Die Fahrräder werden angeschlossen im Fahrradbereich abgestellt.
- Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
- Den Anweisungen der Aufsichtslehrer ist Folge zu leisten.
Im Unterricht
- Unter dem Aspekt der gesunden Schule ist es dem jeweiligen Fachlehrer freigestellt, die Kinder während des Unterrichts trinken zu lassen.
- Bei Hofpausen/ Wechsel der Klassenräume verhalten wir uns leise und angemessen im Schulgebäude.
- Die Raumatmosphäre ist dem Unterricht angemessen und lernfördernd .
- Im Schulgebäude herrscht eine ruhige, entspannte und freundliche Atmosphäre des Miteinanders.
- Über Unterrichtsvertretungen informieren sich die Schüler täglich im Aushang. Bei Fragen wendet sich nur der Klassensprecher oder sein Stellvertreter an der Schulleitung.
- Für den Sportunterricht ist solche Sportkleidung zu tragen, die den Sicherheitsbestimmungen entspricht - keine Freizeitbekleidung
Pausen und Freistunden
- Während der Pausen und Freistunden achten wir auf die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände. Abfall wird in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt.
- Während der Freistunden können die Schüler sich im Aufenthaltsraum aufhalten.
- Während der Unterrichtszeit und in den Pausen halten sich alle Schüler auf dem Schulgelände auf. Gibt es für den einzelnen Schüler dringende Gründe, so meldet er sich beim entsprechenden Fachlehrer ab.
- Die Hofpausen werden auf dem hinteren Hof absolviert. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Pausenregelung, ob die Hofpause frühzeitig beendet wird. Die Schüler halten sich dann in den Fachräumen der darauf folgenden Stunde auf.
Maßnahmen bei kleineren Verstößen
- Je nach Schwere oder Wiederholung des Fehlverhaltens können als Maßnahmen eingeleitet werden: Protokoll schreiben, Eintrag ins Klassenbuch, Schlichtergespräch, Gespräch mit der Schulsozialpädagoge/in oder der Vertrauenslehrer/in, Verständigung der Eltern über den Vorfall.
- Auch hier sollte der entsprechende Lehrer den Klassenlehrer informieren und einen aktenkundigen Vermerk machen.
Maßnahmen bei schweren bzw. wiederholten Verstößen
- Neben den das Schulgesetz vorgeschriebenen Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen können weitere Maßnahmen je nach Grund der Verfehlung wirksam werden: Unterrichtsausschluss, Tadel/ Verweis, Schulausschluss, Reinigungsarbeit im Bereich des Schulgebäudes oder des Schulgeländes.
- In jedem Fall sind die Erziehungsberechtigten in angemessener Form über die Regelverstöße zu informieren und eine Aktennotiz zu machen.