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Gebührensatzung der Stadtbibliothek Grimmen

eingearbeitet sind:
1. änderung, in Kraft getreten am 01.07.2005
2. änderung, in Kraft getreten am 19.07.2006


§ 1
Gebührenpflicht

Die Nutzung der Stadtbibliothek Grimmen ist gebührenpflichtig.

§ 3
Benutzungsbegühren

  1. Die Jahresgebühr beträgt für Einzelpersonen ab vollendetem 16. Lebensjahr 10,00 EUR.
    Die Benutzung für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist kostenfrei.
    Soweit keine Jahresgebühr entrichtet wird, wird für jede Ausleihe eine Gebühr von 1,00 EUR erhoben.
  2. Die Gebühr wird bei erstmaliger Nutzung der Stadtbibliothek Grimmen fällig.
  3. Die Ausleihe der Medien aus der Stadtbibliothek ist kostenlos.

§ 3
Säumnisgebühren

  1. Bei überschreitung der Leihfrist beträgt die Säumnisgebühr, unabhängig von einer schriftlichen Mahnung, pro Medieneinheit (außer Videos) in der
    ersten Woche pro Tag je Medium0,80 EUR
    ab der 2. Woche pro Tag je Medium1,00 EUR
  2. Bei überschreitung der Leihfrist von Videos beträgt die Säumnisgebühr
    pro angefangenem Kalendertag2,00 EUR
  3. Studenten, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zahlen die Hälfte.
  4. Die Säumnisgebühren belaufen sich höchstens auf den Wiederbeschaffungswert des jeweiligen Mediums.
  5. Die baren Auslagen, die im Mahnverfahren entstehen, sind nach dem jeweils gültigen Posttarif und der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung zu erstatten.
  6. Bei nachweislich unverschuldeter Terminüberschreitung ist der Leiter der Bibliothek u. a. berechtigt, auf Antrag des Benutzers die Säumnisgebühren zu erlassen.

§ 4
Schadenersatz

Bei Verlust, Beschädigung, Entwendung und Zerstörung von Medien ist durch den Benutzer bzw. gesetzlichen Vertreter Schadenersatz zu leisten. Bibliothek und Benutzer vereinbaren die Art und Weise des Schadenersatzes.
  1. Ein identisches Ersatzstück wird vom Benutzer im festgelegten Zeitraum beschafft.
  2. Ein gleichwertiges Medium wird der Bibliothek, welches sie als Ersatz anerkennt, angeboten.
  3. Die Kopie bei besonders wertvollen Medien zahlt der Benutzer.
  4. Wertausgleich wird in Geld geleistet, bei besonders wertvollen Medien kann der Zeitwert höher als der Neuwert sein.

§ 5
Verwaltungsgebühren

  1. Bei Beschädigungen oder Verlust werden für
    Bücher, Spiele, Videos2,50 EUR
    und für sonstige Medien1,30 EUR
    Verwaltungsgebühren erhoben.
  2. Schadenersatz- und Herausgabeansprüche werden gesondert geltend gemacht.

§ 6
Gebühren für besondere Leistungen

  1. Die baren Auslagen, die durch Vorbestellungen entstehen, sind im voraus nach dem jeweils gültigen Posttarif zu erstatten.
  2. Eine CD-ROM-Ausleihe ist nur im regionalen Leihverkehr über die Fachstelle Rostock laut ausgehängter Benutzungs- und Gebührensatzung möglich.
  3. Die Benutzung des Kopierers erfolgt grundsätzlich nur durch das Bibliothekspersonal.
    Fotokopienje A 4-Seite0,10 EUR
    je A 3-Seite0,20 EUR
    Ausnahme:Bei nichtausleihbaren Medien erfolgen max. 10 Kopien kostenlos.

§ 7
Internetnutzung

  1. Der Internet-Platz kann bei Hinterlegung des Benutzer- oder des Personalausweises gegen eine Gebühr von 0,50 EUR pro 30 Minuten genutzt werden.
  2. Der Ausdruck von Dokumenten kostet 0,05 EUR pro Seite. Dabei muß der Benutzer das Urheberrecht beachten.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Grimmen, 01.02.2002

Rüster
Bürgermeister