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Benutzungsordnung für das Kulturhaus "Treffpunkt" der Stadt Grimmen
- Zweckbestimmung
- Die Stadt Grimmen hat das Kulturhaus "Treffpunkt" erworben und unterhält es, damit es der Allgemeinheit erhalten bleibt sowie vorwiegend Bürgern, den ortsansässigen Vereinen, Gruppen, Organisationen und Institutionen als offene Einrichtung mit dem Charakter einer kulturellen Begegnungsstätte zur Verfügung steht. Zudem dient das Kulturhaus "Treffpunkt" der Stadt Grimmen als Träger und ihren jeweiligen Vertragspartnern für repräsentative und andere Zwecke.
- Die Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt" kann daneben Firmen oder deren Dachorganisationen sowie ähnlichen Zusammenschlüssen natürlicher oder juristischer Personen für kommerzielle und andere Zwecke gestattet werden.
- Weiterhin kann das Kulturhaus "Treffpunkt" für überregionale Veranstaltungen, wie z.B. Landesmeisterschaften etc., genutzt werden.
- Eine regelmäßige Tätigkeit von Vereinen und vereinsähnlichen Zusammenschlüssen hat sich auf Ausnahmen zu beschränken und kann im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen von der Stadt gestattet werden.
- Zuordnung
- Saal
Der der öffentlichkeit zugängliche Saal des Kulturhauses "Treffpunkt" dient vor allem der Durchführung von größeren Veranstaltungen wie- Konzerten mit Bestuhlung für bis zu 650 Personen,
ohne Bestuhlung für bis zu 1.600 Personen, - Tanzveranstaltungen für bis zu 500 Personen,
- Konzerten mit Bestuhlung für bis zu 650 Personen,
- Zirkelraum
Der der öffentlichkeit zugängliche Zirkelraum dient unter anderem- als Seminarraum für bis zu 40 Personen,
- Versammlungsraum für bis zu 70 Personen,
- Klubraum
Der der öffentlichkeit zugängliche Klubraum steht in erster Linie als Seminarraum für bis zu 20 Personen zur Verfügung. - Nebenräume
Nebenräume des Kulturhauses "Treffpunkt" können, soweit sie nicht der Gaststätte zuzuordnen sind, von Vertragspartnern gemäß Ziffer l.4, die im "Treffpunkt" ihrer Tätigkeit nachgehen, auf Antrag zur Benutzung zugewiesen werden.
- Saal
- Benutzungsentgelte
- Werden die Räumlichkeiten für Veranstaltungen entsprechend der Zweckbestimmung genutzt, so ist in der Regel ein Entgelt nach dem Tarif für die Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt" in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten.
- In besonders gelagerten Fällen kann vom Kulturhaus "Treffpunkt" und in begründeten Einzelfällen auf Antrag ein von dem Tarif für die Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt" abweichendes Entgelt erhoben werden.
- Werden bei einer Veranstaltung mehrere Räumlichkeiten genutzt, so sind die Entgelte für alle genutzten Räumlichkeiten zu erheben.
- Soweit genehmigte Benutzungen nicht oder nicht im vollem Umfang stattfinden, bleibt die Höhe des zu zahlenden Benutzungsentgeltes davon unberührt, es sei denn, daß die Benutzung spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich abgesagt worden ist.
- Benutzungsgenehmigung
- Sollen Räumlichkeiten von Vertragspartnern gemäß Ziffer l.4 genutzt werden, sind die Modalitäten für die Benutzung zwischen dem Vertragspartner und der Stadt Grimmen zu regeln.
- Spätestens zum 15. Dezember eines jeden Kalenderjahres wird von der Leitung des Kulturhauses "Treffpunkt" für die laufende Benutzung des Folgejahres ein Belegungsplan erstellt.
- über die Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt" durch Dritte wird nach pflichtgemäßen Ermessen entschieden, wobei bereits geplante Eigenveranstaltungen und städtische Belange grundsätzlich den Vorrang haben.
- Hausordnung
- Das Kulturhaus "Treffpunkt" steht den im Benutzungsplan aufgeführten Vertragspartnern gemäß Ziffer l.4 bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Die Benutzung über diesen Zeitraum hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen gestattet und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Stadt.
- Für Einzelveranstaltungen wird die Benutzungszeit zwischen dem Veranstalter und dem Kulturhaus "Treffpunkt" geregelt.
- Grundsätzlich wird das Kulturhaus "Treffpunkt" vom Hausmeister geöffnet und geschlossen.
- Es obliegt dem Benutzer, für die Veranstaltung benötigtes Gestühl oder anderes Inventar dem Kulturhaus "Treffpunkt" rechtzeitig vor der Veranstaltung anzugeben.
- Die Stadt betreffende Beschädigungen und Verluste, die durch den Benutzer oder sonst im Zusammenhang mit der Benutzung entstehen, sind sofort und unaufgefordert dem Hausmeister bzw. der Leitung des Kulturhauses "Treffpunkt" anzuzeigen und zu ersetzen.
- Aufsicht
- Der von der Leitung des Kulturhauses "Treffpunkt" eingesetzte Hausmeister übt das Hausrecht aus. Die Weisungen des Hausmeisters sind zu befolgen. Der Hausmeister hat bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder vertragliche Bestimmungen das Recht, die betreffenden Personen oder -gruppen vom Gelände des Kulturhauses "Treffpunkt" zu verweisen.
- Der Hausmeister ist verpflichtet, jegliche Unregelmäßigkeit bei der Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt" unverzüglich der Leitung des Kulturhauses "Treffpunkt" zu melden.
- Die Räumlichkeiten werden vom Hausmeister nur an den zuständigen verantwortlichen Leiter einer Benutzung übergeben. Der Leiter muß mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben. Er übernimmt gegenüber der Stadt Grimmen die Verantwortung dafür, daß die Bestimmungen der Benutzungsordnung, des vereinbarten Vertrages sowie sonstige Rechtsvorschriften eingehalten werden. Er muß während der Benutzungszeit anwesend sein.
- Haftung
- Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig und zugleich widerrechtlich während der Benutzung entstehen.
- Die Stadt Grimmen haftet nicht für Schäden, die bei einer Veranstaltung durch die Benutzer oder sonst entstehen. Für das Abhandenkommen von Eigentum der Benutzer innerhalb und außerhalb des Kulturhauses "Treffpunkt" wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
- Die Benutzer haben vor der Benutzung entsprechende Haftungsfreistellungserklärungen gegenüber der Stadt abzugeben.
- Inkrafttreten
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Diese Benutzungsordnung ist am 28. August 1997 von der Stadtvertretung der Stadt Grimmen beschlossen worden. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Grimmen, 29. August 1997
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