Stadt Grimmen::Homepage::Verwaltung::Ortsrecht::Kulturhaus Tarif
Tarif für die Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt Europas"
- eingearbeitet sind:
- 1. änderung des Tarifs vom 19.12.1997
- 2. änderung vom 05.11.2004, in Kraft getreten am 01.01.2005
Gemäß Ziffer 3.1 der Benutzungsordnung für das Kulturhaus "Treffpunkt Europas" vom 28. August 1997 hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 28. Oktober 1997 nachfolgenden Tarif für die Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt Europas" beschlossen:
- Für die Benutzung der Räumlichkeiten des Kulturhauses "Treffpunkt Europas" ist in der Regel ein Nutzungsentgelt in Form einer Miete zu entrichten. Diese beträgt
- für den Saal bei einer Nutzungsdauer
-
a) bis 3 Stunden 300,00 EUR
b) 3 - 5 Stunden 350,00 EUR
c) 5 - 7 Stunden 400,00 EUR
d) über 7 Stunden 500,00 EUR
- für den Zirkelraum bei einer Nutzungsdauer
-
a) bis 3 Stunden 50,00 EUR
b) 3 - 5 Stunden 75,00 EUR
c) 5 - 7 Stunden 150,00 EUR
d über 7 Stunden 200,00 EUR
- für den kleinen Versammlungsraum bei einer Nutzungsdauer
-
a) bis 3 Stunden 60,00 EUR
b) 3 - 5 Stunden 85,00 EUR
c) 5 - 7 Stunden 160,00 EUR
d) über 7 Stunden 210,00 EUR
Die Nutzung der unter Buchstaben a – c genannten Räumlichkeiten versteht sich inklusive Foyer. Bei ausschließlicher Nutzung des Foyers werden folgende Entgelte erhoben:-
a) bis 3 Stunden 80,00 EUR
b) 3 – 5 Stunden 120,00 EUR - - gestrichen -
Soweit der Mieter Unternehmer ist, nimmt die Stadt Grimmen ihr Optionsrecht gem. § 9 Umsatzsteuergesetz (UstG) wahr. Zuzüglich ist zur Miete der jeweils geltende Mehrwertsteuersatz zu erheben und in der Rechnungslegung auszuweisen.
- Stundenvergütung für Personal an Wochenenden, Feiertagen und an Arbeitstagen (Mo-Fr) nach 18.00 Uhr
- von Montag – Freitag 15,00 EUR
- an Sonnabenden 16,00 EUR
- an Sonntagen 19,00 EUR
- an gesetzlichen Wochenfeiertagen sowie am Oster- und Pfingstmontag 34,00 EUR
- an gesetzlichen Wochenfeiertagen, die auf einen Sonntag fallen 36,00 EUR
- an Tagen vor Neujahr und dem 1. Weihnachtsfeiertag 29,00 EUR
- Durch den Mieter gewünschte Dekorationen, Ton- und Beleuchtungstechnik werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
- Soweit der Mieter für die Durchführung von Veranstaltungen zusätzliches Personal des Kulturhauses "Treffpunkt Europas" in Anspruch nimmt, wird für jede angefangene Stunde ein Verrechnungssatz in Höhe von 50,00 DM (25,56 EUR) erhoben.
- Die nach a. bis i. anzusetzenden Rechnungsbeträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese ist zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu erheben.
- für den Saal bei einer Nutzungsdauer
- Für schulische Veranstaltungen von Schulen in Trägerschaft der Stadt Grimmen werden die Entgelte um 75 vom Hundert gemindert, wenn hierfür keine Eintrittsgelder erhoben werden.
Für Einschulungen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Grimmen werden keine Entgelte erhoben. - Die Sätze nach 1. gelten für Nutzungen Pro Tag. Vor- und Nachbereitungszeiten werden nicht angerechnet.
- Die Hälfte der vertraglich festgesetzten Mieten ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung an die Stadt Grimmen - Stadtkasse - zu zahlen. Der Restbetrag wird 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.
- Soweit Vereinen, vereinsähnlichen Zusammenschlüssen oder anderen Institutionen, die im Kulturhaus "Treffpunkt Europas" geschäftsansässig sind, Räumlichkeiten zur dauernden Nutzung als Geschäftsstelle und/oder für die Lagerung von Requisiten überlassen werden, ist hierfür monatlich ein Nutzungsentgelt in Höhe von 5,00 DM (2,56 EUR) pro Quadratmeter zu erheben. Gleiches gilt für Vereine, vereinsähnliche Zusammenschlüsse oder anderen Institutionen, die nicht im Kulturhaus "Treffpunkt Europas" geschäftsansässig sind, soweit denen Räumlichkeiten zur Lagerung von Requisiten zugewiesen werden.
- Für Veranstaltungen gemeinnütziger und karitativer Vereine und Einrichtungen wird der Mietpreis um 50 vom Hundert reduziert, wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden.
- Bei Raumvermietung mit Erhebung von Eintrittsgeldern sind zu dem betreffenden Mietpreis bis zu 10 vom Hundert der Einnahmen zu entrichten.
- Für die Vermietung von Einrichtungsgegenständen und Technik außer Haus wird folgendes Entgelt/je Tag erhoben:
-
Tisch 2,50 EUR
Stuhl 1,00 EUR
Podest 10,00 EUR
kleine Tonanlage 40,00 EUR
große Tonanlage 80,00 EUR
- Dieser "Tarif für die Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt Europas" tritt am 01. Januar 1998 in Kraft.
Grimmen, 28. Oktober 1997
F r e i m u t h
Bürgermeister