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Tarif für die Benutzung des Kulturhauses "Treffpunkt Europas"
- eingearbeitet sind:
- Erste Änderung des Tarifs vom 19.12.1997
- Zweite Änderung vom 05.11.2004, in Kraft getreten am 01.01.2005
- Dritte Änderung vom 23.06.2006, in Kraft getreten am 01.07.2005, Ziff. 2 Satz 3
- Vierte Änderung vom 08.04.2011, in Kraft getreten am 20.04.2011, Ziff.n 1, 8
- Für die Benutzung der Räumlichkeiten des Kulturhauses “Treffpunkt
Europas” ist in der Regel ein Nutzungsentgelt in Form einer Miete zu
entrichten. Diese beträgt
- für den Saal bei einer Nutzungsdauer
- bis 3 Stunden 300,00 EUR
- 3 - 5 Stunden 350,00 EUR
- 5 - 7 Stunden 400,00 EUR
- über 7 Stunden 500,00 EUR
- für den Zirkelraum bei einer Nutzungsdauer
- bis 3 Stunden 50,00 EUR
- 3 - 5 Stunden 75,00 EUR
- 5 - 7 Stunden 150,00 EUR
- über 7 Stunden 200,00 EUR
- für den kleinen Versammlungsraum bei einer Nutzungsdauer
- bis 3 Stunden 60,00 EUR
- 3 - 5 Stunden 85,00 EUR
- 5 - 7 Stunden 160,00 EUR
- über 7 Stunden 210,00 EUR
Die Nutzung der unter Buchstaben a – c genannten Räumlichkeiten versteht sich inklusive Foyer. Bei ausschließlicher Nutzung des Foyers werden folgende Entgelte erhoben: - bis 3 Stunden 80,00 EUR
- 3 – 5 Stunden 120,00 EUR
- für die Benutzung der Ausgabeküche
- Grundgebühr für die Nutzung von Medien und Inventar 12,50
EUR pro Stunde
(Veranstaltungsdauer und 2 Stunden Vor- und Nachbereitung) - Umsatzbeteiligung pro Besucher
gesellschaftliche Veranstaltungen 0,50 EUR
kulturelle Veranstaltungen 0,25 EUR - kulturelle Veranstaltungen mit Pausenversorgung 0,00 EUR
(Anrechnung der Gestattungsgebühr auf Grundgebühr) - Veranstaltungen und Konferenzen mit vernachlässigbarer Nutzung 0,00 EUR
- Benutzung der Schankanlage im kleinen Versammlungsraum
5,00 EUR pro Stunde
Soweit der Mieter Unternehmer ist, nimmt die Stadt Grimmen ihr Optionsrecht gem. § 9 Umsatzsteuergesetz (UstG?) wahr. Zuzüglich ist zur Miete der jeweils geltende Mehrwertsteuersatz zu erheben und in der Rechnungslegung auszuweisen.
- Grundgebühr für die Nutzung von Medien und Inventar 12,50
EUR pro Stunde
- Die Stundenvergütung für den Einsatz von Personal an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, an den Tagen vor Neujahr und dem ersten Weihnachtsfeiertag und an Arbeitstagen nach 18:00 Uhr beträgt 29,40 EUR.
- Durch den Mieter gewünschte Dekorationen, Ton- und Beleuchtungstechnik werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
- Die nach a. bis f. anzusetzenden Rechnungsbeträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese ist zusätzlich in der jeweils geltenden Höhe zu erheben.
- für den Saal bei einer Nutzungsdauer
- Für schulische Veranstaltungen von Schulen in Trägerschaft der Stadt Grimmen werden die Entgelte um 75 vom Hundert gemindert, wenn hierfür keine Eintrittsgelder erhoben werden. Für Einschulungen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Grimmen werden keine Entgelte erhoben. Für Abschlussveranstaltungen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Grimmen werden ebenfalls keine Entgelte erhoben.
- Die Sätze nach 1. gelten für Nutzungen Pro Tag. Vor- und Nachbereitungszeiten werden nicht angerechnet.
- Die Hälfte der vertraglich festgesetzten Mieten ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung an die Stadt Grimmen - Stadtkasse - zu zahlen. Der Restbetrag wird 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.
- Soweit Vereinen, vereinsähnlichen Zusammenschlüssen oder anderen Institutionen, die im Kulturhaus “Treffpunkt Europas” geschäftsansässig sind, Räumlichkeiten zur dauernden Nutzung als Geschäftsstelle und/oder für die Lagerung von Requisiten überlassen werden, ist hierfür monatlich ein Nutzungsentgelt in Höhe von 5,00 DM (2,56 EUR) pro Quadratmeter zu erheben. Gleiches gilt für Vereine, vereinsähnliche Zusammenschlüsse oder anderen Institutionen, die nicht im Kulturhaus “Treffpunkt Europas” geschäftsansässig sind, soweit denen Räumlichkeiten zur Lagerung von Requisiten zugewiesen werden.
- Für Veranstaltungen gemeinnütziger und karitativer Vereine und Einrichtungen wird der Mietpreis um 50 vom Hundert reduziert, wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden.
- Bei Raumvermietung mit Erhebung von Eintrittsgeldern sind zu dem betreffenden Mietpreis bis zu 10 vom Hundert der Einnahmen zu entrichten.
- Für die Vermietung von Einrichtungsgegenständen und Technik außer
Haus wird folgendes Entgelt/je Tag erhoben:
Die Preise verstehen sich zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes. Die Ausleihe der Technik erfolgt nur mit Personal des Kulturhauses.Tontechnik Gegenstand Entgelt im Haus
in Verbindung mit der Raummiete
[EUR]Entgelt außer Haus
[EUR]große Tonanlage (HK) 120 150 kleine Tonanlage (db) 30 50 Monitor (KME) 15 20 Funkmikrofon-Set (Shure) 6 Einheiten 80 120 Funkmikrofon (AKG) 10 15 Kabelmikrofon - verschiedene Sorten 5 10 Mikrofonständer 2,5 5 FOH (A & H/Perepherie nur mit Techniker) 75 - Bühnentechnik Gegenstand Entgelt im Haus
in Verbindung mit der Raummiete
[EUR]Entgelt außer Haus
[EUR]Bühnenpodest Bütec 2x1 m 15 20 Teleskop-Füße Bütec 30–60 cm /4 Stück 15 20 Füße Bütec 60 cm / 4 Stück 10 15 Geländer lfd. Meter 2 3 Konferenztechnik Gegenstand Entgelt im Haus
in Verbindung mit der Raummiete
[EUR]Entgelt außer Haus
[EUR]Mikrofon-Begleitanlage (Sennheiser) 10 Einheiten 50 80 Beamer (Targa) 20 30 Overheadprojektor 10 20 Leinwand (1,80x1,80 m) 10 20 Flipchart (ohne Zubehör) 5 10 Rednerpult - 30 Mikrofon für Rednerpult (Shure) 10 20 Lichttechnik Gegenstand Entgelt im Haus
in Verbindung mit der Raummiete
[EUR]Entgelt außer Haus
[EUR]Grundlichtanlage & Steuerung (nur mit Techniker) 50 - Erweiterte Lichtanlage & Steuerung (nur mit Techniker) 120 - Verfolger Tracer-Sargitter 15 40,00 mit Stativ Verfolger 5 10 Mobiliar Gegenstand Entgelt im Haus
[EUR]Entgelt außer Haus
[EUR]Stuhl - 2 Tisch - 6 Pinnwand - 5 Garderobenständer (fahrbar) - 6 - Dieser “Tarif für die Benutzung des Kulturhauses “Treffpunkt Europas” tritt am 01. Januar 1998 in Kraft.
Grimmen, 28. Oktober 1997
Freimuth
Bürgermeister