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Gebührensatzung für das Heimatmuseum der Stadt Grimmen
Auf der Grundlage des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird für die Erhebung von Gebühren für das Heimatmuseum der Stadt Grimmen nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Grimmen am 30.09.2010 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Grundsätze
Das Heimatmuseum ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Grimmen und wird mit öffentlichen Mitteln unterhalten. Das Heimatmuseum erwirbt, bewahrt und erforscht materielle Zeugnisse der Geschichte der Stadt und macht sie bekannt. Neben der ständigen Ausstellung zur Geschichte der Stadt werden wechselnde Sonderausstellungen gezeigt.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für jeden Besucher des Heimatmuseums der Stadt Grimmen.
§ 3 Gebühren
Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Eintritt.
| Kinder 6. - 18. Lebensjahr | 2,00 EUR/Person | |
| Erwachsene | 3,00 EUR/Person | |
| Gruppenkarte Kinder (ab 10 Personen) | 1,00 EUR/Person | |
| Gruppenkarte Erwachsene (ab 10 Personen) | 2,00 EUR/Person | |
Für angemeldete Führungen durch das Museum - Dauer ca. 1 Stunde - wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben.
§ 4 Gebühren für besondere Leistungen
- Für Reproduktionen von Fotos sind die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Das Urheberrecht ist zu beachten.
- Für Kopien wird je A 4 Seite eine Gebühr in Höhe von 0,10 EUR, je A 3 Seite in Höhe von 0,20 EUR erhoben.
- Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.
Entgelte für schriftliche Auskünfte richten sich nach der Verwaltungskostensatzung.
§ 5 Museumspädagogische Veranstaltungen
Zu den museumstypischen Veranstaltungen zählen u.a. die Waschtage,
Einführung und Nachgestalten traditioneller Bräuche und Sitten sowie
regionaltypischer Besonderheiten. Städtische Kindereinrichtungen und
Schulen nutzen alle museumspädagogischen Veranstaltungen kostenlos.
Einrichtungen und Schulen von außerhalb der Stadt Grimmen zahlen einen
Festpreis in Höhe von 25,00 EUR/Veranstaltung.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Heimatmuseums der Stadt
Grimmen vom 23. Mai 2002 außer Kraft.
Grimmen, den 04.10.2010
Rüster
Bürgermeister