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Gebührensatzung des Heimatmuseums der Stadt Grimmen
§ 1 Grundsätze
Das Heimatmuseum ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Grimmen, städtisches Eigentum und wird durch öffentliche Mittel erhalten.Das Museum ist öffentlich zugänglich, es erwirbt, bewahrt und erforscht materielle Zeugnisse der besonderen Geschichte der Stadt und macht sie bekannt.
Neben der ständigen Ausstellung zur Geschichte der Stadt werden wechselnde Sonderausstellungen gezeigt.
§ 2 Entgeltverzeichnis
- Eine Einzelkarte für den Besuch des Museums für Erwachsene ab 18 Jahre kostet 2,00 EUR.
- Eine ermäßigte Eintrittskarte für Kinder ab 4 Jahre, Senioren, Schwerbehinderte und Arbeitslose kostet 1,00 EUR.
- Kindergruppen aus der Stadt Grimmen können das Museum kostenlos besuchen.
- Vertretern öffentlicher Medien, Mitgliedern des Museumsbundes und Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist der Besuch ebenfalls kostenlos möglich.
- Kindergruppen zahlen pro Person 0,50 EUR.
§ 3 Gebühren für besondere Leistungen
- Für angemeldete Führungen durch das Museum (Dauer 45 Minuten) wird eine Gebühr von 3,00 EUR erhoben.
- Für angemeldete Führungen zu Sonderthemen wird eine Gebühr von 6,00 EUR erhoben.
- Mündliche und schriftliche Auskünfte und Nachforschungen sind gebührenfrei.
- Für Foto-Repros sind die Auslagen zu erstatten. Das Urheberrecht ist zu beachten.
- Für Kopien wird je A 4 Seite eine Gebühr von 0,10 EUR, je A 3 Seite eine Gebühr von 0,20 EUR erhoben.
- Für das Fotografieren im Museum ist der Erwerb einer Foto-Erlaubnis erforderlich, gegen eine Gebühr von 3,00 EUR.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Grimmen, 23. Mai 2002
Rüster
Bürgermeister