Stadt Grimmen::Homepage::Verwaltung::Ortsrecht::Naturbadgebühren

Gebührensatzung für das Naturbad der Stadt Grimmen

Auf der Grundlage des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 04. März 2004 wird für die Erhebung von Gebühren nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Grimmen am 19.05.2005 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Allgemeines

Das Naturbad ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Grimmen. Das Naturbad dient vorwiegend der Freizeitgestaltung, wird aber auch für schulische Zwecke genutzt.

§ 2 Entstehen der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht für jeden Besucher mit dem Betreten des Bades. Dabei ist es unerheblich, ob der Besucher tatsächlich auch beabsichtigt zu baden oder sich nur auf dem Gelände des Naturbades zur Erholung aufhalten will. Die Gebühr ist vor Ort sofort zu entrichten.

§ 3 Höhe der Gebühr

-TageskarteKinder/Auszubildende 0,50EUR
-TageskarteErwachsene 1,50EUR
-WochenkarteKinder/Auszubildende 2,50EUR
-WochenkarteErwachsene 7,00EUR
-SaisonkarteKinder/Auszubildende 25,00EUR
-SaisonkarteErwachsene 50,00EUR
-Tagesgruppenkarte ab 10 Personen 0,40EUR/Pers

Eine Wochenkarte gilt für den Zeitraum einer Kalenderwoche.
Eine Gebührenerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 4 Gebührenbefreiung

Die Nutzung des Naturbades für schulische Zwecke ist grundsätzlich für alle Schulen der Stadt Grimmen gebührenfrei.

§ 5 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Grimmen, den 20.05.2005

Wildgans
Stadtrat