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Gebührensatzung für das Naturbad der Stadt Grimmen
Auf der Grundlage des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 04. März 2004 wird für die Erhebung von Gebühren nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Grimmen am 19.05.2005 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Allgemeines
Das Naturbad ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Grimmen. Das Naturbad dient vorwiegend der Freizeitgestaltung, wird aber auch für schulische Zwecke genutzt.
§ 2 Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht für jeden Besucher mit dem Betreten des Bades. Dabei ist es unerheblich, ob der Besucher tatsächlich auch beabsichtigt zu baden oder sich nur auf dem Gelände des Naturbades zur Erholung aufhalten will. Die Gebühr ist vor Ort sofort zu entrichten.
§ 3 Höhe der Gebühr
| - | Tageskarte | Kinder/Auszubildende | 0,50 | EUR | |
| - | Tageskarte | Erwachsene | 1,50 | EUR | |
| - | Wochenkarte | Kinder/Auszubildende | 2,50 | EUR | |
| - | Wochenkarte | Erwachsene | 7,00 | EUR | |
| - | Saisonkarte | Kinder/Auszubildende | 25,00 | EUR | |
| - | Saisonkarte | Erwachsene | 50,00 | EUR | |
| - | Tagesgruppenkarte | ab 10 Personen | 0,40 | EUR/Pers |
Eine Wochenkarte gilt für den Zeitraum einer Kalenderwoche.
Eine Gebührenerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 4 Gebührenbefreiung
Die Nutzung des Naturbades für schulische Zwecke ist grundsätzlich für alle Schulen der Stadt Grimmen gebührenfrei.
§ 5 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Grimmen, den 20.05.2005
Wildgans
Stadtrat