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Gebührensatzung für das Naturbad der Stadt Grimmen
- eingearbeitet sind:
- Erste Änderung vom 30. September 2010 - geändert §3, ergänzt §4, hinzugefügt neuer §5
§ 1 Allgemeines
Das Naturbad ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Grimmen. Das Naturbad dient vorwiegend der Freizeitgestaltung, wird aber auch für schulische Zwecke genutzt.
§ 2 Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht für jeden Besucher mit dem Betreten des Bades. Dabei ist es unerheblich, ob der Besucher tatsächlich auch beabsichtigt zu baden oder sich nur auf dem Gelände des Naturbades zur Erholung aufhalten will. Die Gebühr ist vor Ort sofort zu entrichten.
§ 3 Höhe der Gebühr
| Tageskarte | Kinder / Auszubildende | 1,00 | EUR | |
| Tageskarte | Erwachsene | 2,00 | EUR | |
| Wochenkarte | Kinder / Auszubildende | 4,00 | EUR | |
| Wochenkarte | Erwachsene | 10,00 | EUR | |
| Tagesgruppenkarte | ab 10 Personen | 0,80 | EUR/Person |
§ 4 Gebührenbefreiung
Die Nutzung des Naturbades für schulische Zwecke ist grundsätzlich
für alle Schulen der Stadt Grimmen gebührenfrei.
Die Nutzung des Naturbades für den Schwimmunterricht der städtischen
Schulen hat in jedem Fall Vorrang vor dem regulären Badebetrieb.
§ 5 Schwimmunterricht
Für den Schwimmunterricht, außerhalb des Schulsportes, werden
kostendeckende Beiträge erhoben.
Diese sind an die Wasserwacht des DRK, Kreisverband Nordvorpommern
e.V., zu zahlen.
§ 6 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Grimmen, den 20.05.2005
Wildgans
Stadtrat