Stadt Grimmen::Homepage::Verwaltung::Ortsrecht::Veränderungssperre B-Plan 1.4 Verlängerung
Satzung über die Verlängerung Veränderungssperre für den Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1.4 Wohnbebauung "Jarpenbeek" der Stadt Grimmen
Aufgrund von § 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I. S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), iVm. § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) i.d.F. vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 78) hat die Stadtvertretung der Stadt Grimmen am 29. April 1999 in öffentlicher Sitzung folgende Verlängerung der Veränderungssperre vom 30. April 1998 als Satzung beschlossen:§ 1
Anordnung der Verlängerung Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.4 Wohnbebauung "Jarpenbeek" der Stadt Grimmen wird die Verlängerung der Veränderungssperre vom 30. April 1998 angeordnet.§ 2
Räumlicher Geltungsbereich der Verlängerung Veränderungssperre
Das Plangebiet zum Bebauungsplanentwurf Nr. 1.4 Wohnbebauung "Jarpenbeek" der Stadt Grimmen entspricht dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre und damit auch dem der Verlängerung der Veränderungssperre mit den Begrenzungen
- im Nordwesten durch die Tribseeser Straße
- im Nordosten durch die Flurstücke 169 und 170
- im Südosten durch die Flurstücke 1/7 und 169 sowie die Flurstücke 1/2; 11/2 und 11/9
- im Südwesten durch die Straße Jarpenbeeker Damm
§ 3
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 30. April 1998 wird nach § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert.§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung über die Anordnung der Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 16 Abs. 2 BauGB iVm. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.Grimmen, 03. Mai 1999
F r e i m u t h
Bürgermeister