Die sogenannte vorgerichtliche Streitschlichtung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und im Schiedsstellengesetz von Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben.
Im Juli 2017 haben die Abgeordneten der Stadt Grimmen die Rechtsanwältin Catherine Wildgans und die stellvertretende Stadtpräsidentin Brigitte Bathke zur Schiedsfrau und stellvertretenden Schiedsfrau gewählt. Die erforderliche Berufung erfolgte durch das Amtsgericht Stralsund und im Oktober 2017 wurde die erste Sprechstunde abgehalten. Damals noch im Büro der Grundschule „Friedrich Wilhelm Wander“. Seitdem haben die beiden Frauen die Schiedsstelle mit großem Engagement und Erfolg geleitet. Nun endet ihre Amtszeit und aus persönlichen Gründen stehen sie für eine erneute Wahl nicht zur Verfügung. Die Stadt sucht daher geeignete Nachfolger. Idealerweise wieder zwei Interessenten für die Leitung und stellvertretende Leitung der ehrenamtlichen Schiedsstelle.
Die Fachaufsicht über die Grimmener Schiedsstelle übernimmt der Amtsdirektor des Stralsunder Amtsgerichts.
Seitens des BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.) gibt es Bestrebungen, Schiedsverfahren zukünftig bundesweit zur Pflicht zu machen; also vor Klageerhebung in Anspruch zu nehmen. Das könnte ein Weg sein, um zur Entlastung der Gerichte beizutragen.
Bewerbungen für die Schiedsstelle in Grimmen können ab sofort unter der Rufnummer 038326 / 47 202, per Mail schiedsstelle@grimmen.de oder per Post, Stadt Grimmen, Markt 1, 18507 Grimmen eingereicht werden.
Über die Besetzung der Schiedsstellen entscheidet letztendlich die Stadtvertretung. Für die Übergabe und Einarbeitung steht die ehemalige stellvertretende Schiedsfrau, Brigitte Bathke mit Rat und Tat zu Seite.
Übrigens: In Deutschland gibt es etwa 6000 Schiedspersonen. Sie schlichten mehr als 60 Prozent aller Nachbarschaftskonflikte.