Auf der Grundlage des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird für die Erhebung von Gebühren für das Heimatmuseum der Stadt Grimmen nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Grimmen am 30.09.2010 folgende Satzung erlassen:
Das Heimatmuseum ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Grimmen und wird mit öffentlichen Mitteln unterhalten. Das Heimatmuseum erwirbt, bewahrt und erforscht materielle Zeugnisse der Geschichte der Stadt und macht sie bekannt. Neben der ständigen Ausstellung zur Geschichte der Stadt werden wechselnde Sonderausstellungen gezeigt.
Diese Satzung gilt für jeden Besucher des Heimatmuseums der Stadt Grimmen.
Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Eintritt.
Kinder 6. - 18. Lebensjahr | 2,00 EUR/Person | |
Erwachsene | 3,00 EUR/Person | |
Gruppenkarte Kinder (ab 10 Personen) | 1,00 EUR/Person | |
Gruppenkarte Erwachsene (ab 10 Personen) | 2,00 EUR/Person |
Für angemeldete Führungen durch das Museum - Dauer ca. 1 Stunde - wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben.
Zu den museumstypischen Veranstaltungen zählen u.a. die Waschtage, Einführung und Nachgestalten traditioneller Bräuche und Sitten sowie regionaltypischer Besonderheiten. Städtische Kindereinrichtungen und Schulen nutzen alle museumspädagogischen Veranstaltungen kostenlos.
Einrichtungen und Schulen von außerhalb der Stadt Grimmen zahlen einen Festpreis in Höhe von 25,00 EUR/Veranstaltung.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Heimatmuseums der Stadt Grimmen vom 23. Mai 2002 außer Kraft.
Grimmen, den 04.10.2010
Rüster
Bürgermeister