Schulverfassung
Schulverfassung (Beschluss Schulkonferenz 15.10.2018)
Präambel
Wir alle ………
- sind höflich, hilfsbereit und freundlich zueinander
- haben ein Recht auf eine eigene Meinung
- üben keine seelische und körperliche Gewalt aus
- sind immer pünktlich
- halten unsere Schule und unser Umfeld sauber und ordentlich
- sind fair zueinander
- respektieren uns
- tragen Verantwortung für die Gemeinschaft
- üben Kritik in sachlicher und akzeptabler Form
- halten uns an vereinbarte Verhaltensregeln
Wir SchülerInnen ………….
- nehmen aufmerksam und regelmäßig im Rahmen unseres individuellen Leistungsvermögens am Unterricht teil
- folgen stets aufmerksam dem Unterricht und den Anweisungen der Lehrkraft
- haben immer alle notwendigen Arbeitsmaterialien für das jeweilige Unterrichtsfach dabei
- erledigen unsere Aufgaben selbstständig und termingerecht und mit bestmöglichem Ergebnis
- sind offen für andere Ansichten und stärken eigenes Selbstvertrauen und das anderer
Wir Lehrer …………
- sind offen für andere Meinungen
- beziehen Vorschläge und Ideen der SchülerInnen/ Eltern ein
- versuchen den SchülerInnen bei Problemen zu helfen
- geben den SchülernInnen/ Eltern angemessene Rückmeldungen
- gehen verständnisvoll aber auch konsequent mit dem Fehlverhalten von SchülerInnen um
- erwarten von unseren SchülerInnen nur das, was wir selbst leisten können
- kommen unserer Fürsorge- und Aufsichtspflicht während des gesamten Schulalltags nach
Wir Eltern …….
- halten regelmäßig Kontakt mit den Lehrern und informieren über besondere Umstände
- arbeiten vertrauensvoll mit der Schule zusammen
- informieren uns regelmäßig über unsere Kinder
- unterstützen im Rahmen unserer Möglichkeiten das Schulleben und regen die Kinder an, Förderangebote zu nutzen
- unterstützen die Umsetzung getroffener Vereinbarungen
1. Ordnung und Sauberkeit, Sicherheit der Einrichtung
- Wir sind eine rauchfreie Schule.
- Gefährliche Gegenstände und Stoffe dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Gefährliche Gegenstände und Stoffe sind in ihrer Beschaffenheit darauf angelegt, anderen Menschen Schaden zu zuführen. Dazu zählen:
- Messer und andere Werkzeuge
- Reizstoffsprühgeräte aller Art
- Elektroimpulsgeräte
- Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände
- Verbotene Gegenstände nach Anlage 2 §2 WaffG Jede Lehrkraft hat das Recht, die mitgeführten Taschen und Kleidungen der Schülerin/des Schülers bei begründetem Verdacht auf mitgeführte verbotene Gegenstände bzw. Stoffe zu durchsuchen und die nach dieser Schulordnung verbotenen Gegenstände und Stoffe nach Auffindung an sich zu nehmen.
Eingezogene Gegenstände, die nicht auf der „Waffenliste“ geführt sind, werden den Eltern während eines klärenden Gespräches ausgehändigt. Gegenstände, die nach der Waffenliste verboten sind, werden der Polizei übergeben verbunden mit einer Strafanzeige.
- In den folgenden Fällen, die auch im zivilem Leben verfolgt werden, veranlasst die Schule angemessene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ggf. erstattet sie Strafanzeige:
- Körperliche Gewalt mit Vorsatz bzw. Verletzungsfolgen
- Mobbing
- Sachbeschädigung – Vandalismus
- Diebstahl
- Fälschung
- Drogen
- Drohung und Erpressung
- Beleidigung gegenüber den Lehrkräften Bei Sachschäden durch Vandalismus kann der Schulträger Forderungen zum Schadensersatz stellen.
- Das Kaugummikauen ist aus hygienischen Gründen untersagt.
- Das Benutzen von digitalen Endgeräten (Handys, Tablets…) ist auf dem Schulgelände untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät durch die Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Eltern können persönlich zur Abholung erscheinen oder am Folgetag ihrem Kind eine schriftliche Vollmacht zur Aushändigung geben. Das digitale Gerät erhält der Schüler nach Unterrichtsschluss.
- SchülerInnen können digitale Endgeräte auf Basis der Freiwilligkeit nur mit Erlaubnis der Lehrkraft für unterrichtliche Zwecke nutzen.
- Bei Beschädigung oder Verlust von Sach- und Wertgegenstände, die keine unterrichtlichen Zwecke erfüllen (Schmuck, Geld, digitale Endgeräte…), besteht kein Versicherungsschutz.
- Wir achten auf die Hygiene auf den Toiletten!
- Jeder Schüler ist für die Sauberhaltung seines Arbeitsplatzes in den Unterrichtsräumen und des Schulgeländes verantwortlich!
- Wir gestalten unseren Arbeitsplatz Schule so, dass wir uns gerne in den Räumen aufhalten und lernen.
- Wir achten das Eigentum der anderen sowie das Schuleigentum.
- Mit den Unterrichtsmaterialien gehen wir sorgsam um. Bei Beschädigung der durch die Schule gestellten Lehrbücher werden Schadensersatzleistungen durch den Schulträger in folgenden Abstufungen gestellt:
- nach 1 Jahr ¾ des Preises
- nach 2 Jahren ½ des Preises
- nach 3 Jahren ¼ des Preises
- nach 4 Jahren -, da abgeschrieben.
2. Tagesablauf in der Schule
- Die Schule ist montags und freitags von 7.30Uhr bis 14.00Uhr sowie dienstags, mittwochs und donnerstags von 7.30Uhr bis 15.45Uhr geöffnet. Während dieser Zeit erfüllt die Schule ihre Fürsorge- und Aufsichtspflichten gegenüber den Schülern. Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Versicherungsschutz.
- Die Schüler können ab 7.30Uhr das Schulgebäude betreten und sich in ihre Unterrichtsräume begeben. Schüler, deren Unterricht später beginnt, betreten das Schulgebäude erst zur Pause der nachfolgenden Stunde oder gehen in den Aufenthaltsraum.
- Anoraks, Jacken, Mützen u.ä. sind abzulegen und außerhalb der Klassenräume aufzuhängen. Die Schüler bereiten sich auf den Unterricht vor. Sie sitzen nach Sitzplan und legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit.
- Der Unterricht wird nach folgendem Zeitplan erteilt:
- 7.50- 8.35 Uhr 1. Stunde
- 8.35- 8.45 Uhr Frühstückspause
- 8.45- 9.30 Uhr 2. Stunde
- 9.30- 9.50 Uhr Hofpause
- 9.50- 10.35 Uhr 3. Stunde
- 10.40- 11.25 Uhr 4. Stunde
- 11.25- 12.00 Uhr Mittags- und Hofpause
- 12.00- 12.45 Uhr 5. Stunde
- 12.50- 13.35 Uhr 6. Stunde
- 13.35- 14.00 Uhr Pause
- 14.00- 15.35 Uhr 7./ 8. Stunde
3. Unterrichtsteilnahme
- Die Schüler(innen) sind verpflichtet am Unterricht und an pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Wanderfahrten sind Unterricht am anderen Lernort und somit ist die Teilnahme für die Schüler(innen) verpflichtend.
- Bei Erkrankung erfolgt die telefonische Abmeldung in der Zeit von 7.00Uhr bis 9.00Uhr durch die Eltern. Mit dem ersten Unterrichtstag nach der Genesung wird dem Klassenlehrer ein Entschuldigungsschreiben vorgelegt. Bei unentschuldigtem Fehlen setzt der Klassenlehrer sich zwecks Klärung mit den Eltern in Verbindung. Bei Auffälligkeiten (Fehlen an bestimmten Wochentagen oder in bestimmten Unterrichtsstunden sowie angekündigten Kontrollen…) auch in Bezug auf entschuldigtes Fehlen in der Summe ab dem 21.Tag erfolgt die Information an die Schulleitung.
- Arztbesuche sind terminlich so zu legen, dass die Teilnahme am Pflicht- und Wahlpflichtunterricht nicht beeinträchtigt wird.
- Erkrankt das Kind während des Unterrichtstages erfolgt die Klärung mit den Eltern direkt über das Sekretariat. Die unterrichtende Lehrkraft schickt den erkrankten Schüler mit einem Laufzettel in das Sekretariat und erhält die Rückmeldung über das weitere Vorgehen. Wird der Schüler abgeholt, wartet er vor dem Sekretariat.
- Schüler(innen), die sich bereits am Morgen nicht unterrichtsfähig fühlen, bleiben aus Rücksicht gegenüber den Mitschülern zu Hause (Ansteckungsgefahr). Die Eltern informieren telefonisch die Schule.
- Aus besonderem Anlass können Schüler(innen) vom Unterricht befreit werden. Hierfür stellen Eltern mit Angabe des Grundes einen schriftlichen Antrag. Bis zu 2 Tagen entscheidet der Klassenlehrer – ab 3 Tage der Schulleiter.
4. Vor Unterrichtsbeginn
- Auf dem Weg zur Schule achten wir auf ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten.
- Die Fahrräder werden angeschlossen im Fahrradständerbereich abgestellt.
- Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
- Den Anweisungen der Aufsichtslehrer ist Folge zu leisten.
5. Im Unterricht
- Unter dem Aspekt der gesunden Schule ist es dem jeweiligen Fachlehrer freigestellt, die Kinder während des Unterrichtes trinken zu lassen.
- Bei Hofpausen/ Wechsel der Fachräume verhalten die Schüler sich ruhig ohne Drängeln und Schubsen im Schulgebäude.
- Im Schulgebäude herrscht eine ruhige, entspannte und freundliche Atmosphäre des Miteinanders.
- Die Raumatmosphäre ist dem Unterricht angemessen und lernfördernd.
- Die Schüler werden über das Verhalten in speziellen Fachräumen regelmäßig belehrt und haben sich entsprechend zu verhalten.
- Über Unterrichtsvertretungen informieren sich die Schüler täglich im Aushang bzw. auf der Homepage der Schule. Bei Fragen wendet sich der Klassensprecher oder sein Stellvertreter an die Schulleitung.
- Für den Sportunterricht ist solche Sportkleidung zu tragen, die den Sicherheitsbestimmungen entspricht- keine Freizeitbekleidung.
6. Pausen und Freistunden
- Während der Pausen und Freistunden achten wir auf die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände. Abfall wird in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt.
- Während der Freistunden können die Schüler sich im Aufenthaltsraum bzw. in dessen Vorflur aufhalten.
- Während der Unterrichtszeit und in den Pausen halten sich alle Schüler auf dem Schulgelände auf. Das Verlassen des Schulgeländes erfolgt nur mit Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft.
- Die Schüler wechseln die Räume überwiegend zu den Hofpausen. Die Schüler bringen ihre Schultaschen in den Raum des folgenden Unterrichtes bzw. stellen sie davor ab und begeben sich nach draußen. Die Lehrkraft verschließt den Unterrichtsraum.
- Während der Hofpausen halten sich die Schüler im hinteren Grundstücksteil im Aufsichtsbereich der Lehrkräfte auf. Bei schlechtem Wetter entscheiden die Aufsicht führenden Lehrkräfte über die frühzeitige Beendigung des Aufenthalts im Freien. Die Schüler begeben sich zu den Fachräumen der darauffolgenden Stunde.
- Die Aufsicht führenden Lehrkräfte werden durch die Schülerschlichter unterstützt. Sie sorgen dafür, dass die Schüler zügig zur Hofpause nach draußen gehen, die Einnahme des Mittagessens in der Mensa ruhig organisiert erfolgt und der Einlass zum Unterricht pünktlich in das Schulhaus gewährt wird.
- Für Schüler der 5./6. Klasse findet der Sportunterricht in der kleinen Sporthalle statt. Die Schüler stellen sich vor Unterrichtsbeginn an, werden vom Fachlehrer eingelassen, ziehen ihre Straßenschuhe aus und begeben sich in die Umkleideräume. Am Ende des Unterrichtes werden die Umkleideräume wieder ordentlich verlassen.
- Für die Schüler der 7.-10.Klassen findet der Sportunterricht in der Sporthalle des Gymnasiums statt. Der Ortswechsel erfolgt durch die Schüler zügig auf direktem Weg unter Beachtung eines verkehrsgerechten Verhaltens.
7. Maßnahmen bei kleineren Verstößen
- Je nach Schwere oder Wiederholung des Fehlverhaltens können als Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden: Protokoll schreiben, Eintrag ins Klassenbuch, Schlichtergespräch, Gespräch mit der Schulsozialpädagogin, der Vertrauenslehrerin oder den Sonderpädagogen, Verständigung der Eltern über den Vorfall, Formen der Wiedergutmachung
8. Maßnahmen bei schweren bzw. wiederholten Verstößen
- Laut Schulgesetz können je nach Grad der Verfehlung folgende Ordnungsmaßnahmen wirksam werden: schriftlicher Verweis, Umsetzung in die Parallelklasse, Unterrichts- und Schulausschluss.
- In jedem Fall sind die Erziehungsberechtigten in angemessener Form über die Regelverstöße zu informieren und eine Aktennotiz zu machen.
9. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern
- Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert einen zeitnahen Informationsfluss und wird ermöglicht durch:
- das schulinterne Hausaufgabenheft
- Gespräche mit Lehrkräften an offenen Elternabenden
- Klassenelternversammlungen
- Gesprächsbedarf von Eltern außerhalb der festgelegten Schul- und Klassentermine werden telefonisch über das Sekretariat angenommen und an die Lehrkraft weitergeleitet. Die betreffende Lehrkraft setzt sich mit den Eltern zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
- Eltern, die zu einen Gespräche während der Unterrichtszeit in die Schule kommen, melden sich grundsätzlich im Sekretariat an. Ist zwischen Eltern und Lehrkraft kein Termin vereinbart, wird dieser nachfolgend abgesprochen.