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Hinweise der Verwaltung

Ab Januar Änderungen beim Wohngeld

05. Dezember 2022

Die Bundesregierung hat für den 01.01.2023 eine Wohngeldreform angekündigt. Das sogenannte „Wohngeld-Plus“ soll bei den bisherigen Beziehern zu einer Erhöhung der Zuschüsse führen. Danach könnten Wohngeldhaushalte mit einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes von 190 Euro pro Monat rechnen.

Durch die geänderten Einkommensgrenzen hätten ab dem kommenden Jahr zudem mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Neu ist auch, dass die Heizkosten mit der „Wohngeld-Plus-Reform“ wieder berücksichtigt werden.

Was heißt das für die Bürgerinnen und Bürger?

Wer in der Vergangenheit bei der Wohngeldbeantragung für seine Wohnung, sein Haus oder einen Heimplatz abgelehnt wurde, könnte jetzt auf Grund der neuen Voraussetzungen, förderfähig sein. Deshalb sollte jeder, der dafür in Betracht kommt, wenn möglich im neuen Jahr einen Wohngeldantrag stellen. Wer sich nicht sicher ist, ob er wohngeldberechtigt ist, kann in der Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen eine Proberechnung vornehmen lassen. Die Antragsunterlagen können auch zugeschickt werden.

Die Stadtverwaltung rechnet allerdings jetzt schon damit, dass sich die Bearbeitungszeiten der Wohngeldanträge durch das „Wohngeld-Plus“ verlängern werden.

Wohngeldrechner vom Innenministerium MV

Sie möchten erfahren, ob Ihnen Wohngeld zur Verfügung steht? Nutzen Sie den Wohngeldrechner auf der Webseite des Innenministeriums MV.

www.regierung-mv.de

Die Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen erreichen sie wie folgt:

Dienstag: 08:30 – 11:30 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 11:30 Uhr, 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 11:30 Uhr

Telefonisch helfen Ihnen Frau Naujok (47 241), Herr Runow (47 271) und Frau Pasternack (47 270) gerne weiter.
Per E-Mail erreichen sie die Wohngeldbehörde wie folgt: wohngeldbehoerde@grimmen.de

Wohngeldbehörde Grimmen

Öffnungszeiten:

Di: 8:30 – 11:30 | 14:00 – 17:00 Uhr
Do: 8:30 – 11:30 | 14:00 – 15:30 Uhr
Fr: 8:30 – 11:30 Uhr

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