Bürgerinfo

2023-02-02 Bürgerinfo - Wohngeldberechtigung selbst prüfen

Stadtwappen

Erfülle ich die Voraussetzungen, Wohngeld zu erhalten?

Diese Frage stellen sich dieser Tage viele Bürger. Und diese Frage ist so pauschal und einfach gar nicht zu beantworten. Für einen ersten Test, ob eine Beantragung von Wohngeld erfolgreich sein könnte, gibt es zum einen eine Informationsseite des Landesbauministeriums und zum anderen einen sogenannten Wohngeldrechner, mit deren Hilfe man seine Berechtigung auf Wohngeld selbst überprüfen kann.

Unabhängig von diesem Selbsttest können natürlich Bürger Grimmens stets eine erste Prüfung bei der städtischen Wohngeldbehörde durchführen lassen, oder einen Antrag stellen.

Die Seiten findet man unter:

Die Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen erreichen sie wie folgt:

Stadt Grimmen
Wohngeldbehörde - Haus 3
Markt 1
18507 Grimmen

Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr

Telefonisch helfen Ihnen Frau Naujok (47 241) und Herr Runow (47 271) gerne weiter. Per E-Mail erreichen sie die Wohngeldbehörde wie folgt: wohngeldbehoerde@grimmen.de.

2023-01-25 08h22 Bürgerinfo - Wohngeldstelle geschlossen

Stadtwappen

Wohngelddstelle in Grimmen geschlossen

Die Wohngeldstelle in Grimmen ist am 27. Januar geschlossen.

An diesem Tag nehmen die Mitarbeiterinnen an einer Weiterbildung teil.

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle Anfragen rund um das Wohngeld oder die Wohngeldberechnung erst wieder an den regulären Öffnungszeiten in der darauffolgenden Woche (nach dem 27. Januar) und nach vorheriger Terminabsprache bearbeitet werden können.

Die Stadt Grimmen bittet darum, die Schließzeiten bei einem geplanten Behördengang zu berücksichtigen.

2023-01-24 Bürgerinfo - 1. Schadstoffsammlung 2023

Tourenplan für die 1. Schadstoffsammlung 2023

im Landkreis Vorpommern-Rügen

Entsorgungsgebiet
Nordvorpommern
Zeitraum
6. Februar - 3. März 2023

Schadstoffe können in haushaltsüblichen Mengen – max. 20 Liter/kg je Abfallart am Schadstoffmobil abgegeben werden.

  • Autopflegemittel
  • Farben, Lacke, Lösungsmittel, Klebstoffe, Desinfektionsmittel
  • Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Säuren, Laugen, Haushaltsreiniger, Kosmetika, Haushaltschemikalien
  • Leuchtstofflampen, Quecksilberdampflampen, Thermometer, Energiesparlampen
  • Gifte, Chemikalien
  • Ölverunreinigte Abfälle (Putzlappen u. ä.)
  • Spraydosen mit schädlichen Resten (z. B. Spray zur Reinigung von Backöfen)

Weiterhin werden elektrische Haushaltskleingeräte bis zur Länge, Breite und Tiefe von jeweils maximal 30 cm mitgenommen, wie z. B. Bügeleisen, Toaster, Mobiltelefone.

Diese Schadstoffe dürfen nicht unbeaufsichtigt an den Stellplätzen des Schadstoffmobiles abgestellt werden.

Verkaufsverpackungen wie restentleerte Dosen und Eimer werden nicht mitgenommen. Diese entsorgen Sie bitte über den Gelben Sack / Gelbe Tonne.

Die 2. Schadstoffsammlung 2023 findet im Zeitraum vom 4. September bis 22. September 2023 statt - der genaue Tourenplan wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Tourenplan für Grimmen

WochentagDatumOrtStellplatzUhrzeit
Samstag11. Februar 2023GrimmenParkplatz am Bahnhof09:00-10:00
Montag20. Februar 2023GrimmenBushaltestelle Vietlipper Damm/ALDI13:15-13:45
Montag20. Februar 2023GrimmenZweendamm - Ecke Jarbenb.14:00-14:15
Montag20. Februar 2023GrimmenStr. d. Befreiung14:30-14:45
Montag20. Februar 2023GrimmenParkplatz am Bahnhof15:00-15:30
Montag20. Februar 2023GrimmenGreifsw. Ch., Höhe Shell15:45-16:00
Dienstag21. Februar 2023AppelshofBushaltestelle Dorf11:00-11:15
Dienstag21. Februar 2023Klein LehmhagenBushaltestelle13:00-13:15
Dienstag21. Februar 2023StoltenhagenAm Sportplatz13:30-13:45
Mittwoch1. März 2023GrimmenParkplatz Stralsunder Str.14:15-14:45

Gesamter Tourenplan der ersten Schadstoffsammlung 2023 [1]

2023-01-10 Bürgerinfo - Straßenreinigung 2023

Stadtwappen Die Straßenreinigung in Grimmen erfolgt zum einen in Reinigungsklassen gemäß der Straßenreinigungssatzung und zum anderen nach einem Tourenplan, der festlegt, wann die Reinigungsleistungen erfolgen. Den für 2021 geltenden Tourenplan und die Beschreibungen der Touren können Sie hier einsehen bzw. herunterladen.

2023-01-01 Bürgerinfo - Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Grimmen sucht sieben Personen, die am Amtsgericht Stralsund und Landgericht Stralsund als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenenstrafsachen teilnehmen.

Die Stadtvertretung Grimmen schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Grimmen und ihren Ortsteilen wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und sich für das Amt des Schöffen interessieren, bewerben Sie sich gern!

Auch für das Amt des Jugendschöffen können Sie sich bewerben, wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und darüber hinaus auch erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl und zum Amt des Schöffen finden Sie auf www.schoeffenwahl.de.

Interessenten bewerben sich unter Nutzung des

bis zum 31. Januar 2023

bei der

Stadt Grimmen
Der Bürgermeister
Markt 1
18507 Grimmen

Ihre Fragen zur Schöffenwahl beantwortet:

Frau Irene Schmiedel
Raum 3.3.07, Haus 3 der Stadtverwaltung
Tel.: 038326/47-229
E-Mail: irene_schmiedel@grimmen.de

2022-12-08 Bürgerinfo - Bundesweiter Warntag

Logo Bundesweiter Warntag

Bundesweiter Warntag am 08. Dezember 2022

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat für den 8. Dezember 2022 einen zweiten bundesweiten Warntag angesetzt.

Der bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund und Ländern. An ihm wird u.a. die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet. Zweck der Probe ist, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall stabiler und effektiver zu machen.

Die Probewarnung wird in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr an alle Warnmultiplikatoren geschickt, die an das Modulare Warnsystem angeschlossen sind, z. B. Rundfunkanstalten und Medienunternehmen. Über das Warnsystem werden auch direkt angeschlossene Warnmittel wie die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betriebene Warn-App NINA ausgelöst.

Weitere Detail zum bundesweiten Warntag finden Sie in den „FAQ Bundesweiter Warntag“ [1].

2022-12-07 Bürgerinfo - Vorbereitung auf Ernstfall

Stadtwappen

Wir könnten einen Winter bekommen, wie ihn die meisten von uns noch nie erlebt haben!

Nicht von den Temperaturen und Schneemassen her.

Da prognostizieren die Meteorologen eher einen normalen, durchschnittlichen europäischen Winter.

Es geht vielmehr um die Belastungen, die auf uns alle zukommen werden. Steigende Heiz- und Energiekosten, einhergehend mit einer satten Inflation, wie sie das Land seit Jahrzehnten nicht erlebt hat. Und dann ist da noch das Szenario einer drohenden Gasmangellage. Aktuell sind die Gasspeicher in Deutschland zu 100 Prozent befüllt. Aber die Heizperiode hat begonnen und damit steigt der Gasverbrauch täglich an.

Was heißt eigentlich Gasmangellage und mit welchen Einschränkungen / Konsequenzen müsste ein jeder von uns rechnen?

„Um es klar zu sagen: Wir wollen weder Panik noch Angst verbreiten. Es geht uns nur um Aufklärung und Information. Ich möchte als Stadtoberhaupt präventiv Wirken und die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig sensibilisieren. Nur so können wir alle gemeinsam im Falle eines Falles, heil aus der Situation rauskommen.“ (Bürgermeister Marco Jahns)

Bei einer Gasmangellage, also wenn das Gas knapp wird, kann die Bundesregierung die Notfallstufe des “Notfallplans Gas” ausrufen. In diesem Fall greift die Bundesnetzagentur in den Markt ein und verteilt die knappen Gasmengen. Es kann zu Abschaltungen und Ausfällen kommen. Und darauf müssen sich die Kommunen vorbereiten. „Dafür ist der Landkreis als unterste Katastrophenschutzbehörde zuständig. Allerdings haben wir als Kommune in den zurückliegenden Monaten nicht geschlafen und selbst bereits viele Vorkehrungsmaßnahmen getroffen“, so Bürgermeister Marco Jahns.Die Liste der Aktivitäten ist lang. So verfügt die Stadt über professionelle sehr leistungsstarke Notstromaggregate. Es wurde ein Führungs- und ein Verwaltungsstab aufgebaut, um im Ernstfall arbeitsfähig zu bleiben. Und es sind an 14 unterschiedlichen Standorten in Grimmen und den Ortsteilen sogenannte SOS-Funk-Meldestellen, die über ganz spezielle Funkkanäle kommunizieren, eingerichtet worden.

Diese Anlaufpunkte für NOTFÄLLE stechen durch eine besondere Kennzeichnung hervor und werden zu gegebener Zeit in den Zeitungen, sowie auf den Social-Media-Kanälen der Stadt veröffentlicht.

Zudem können die Sporthallen der Wander- und Kochschule sowie die Sporthalle Südwest bei einer Gasmangellage sofort als Wärmestützpunkte genutzt werden. Sollte es nach einer Gasmangellage auch noch zu einem Blackout in der Energieversorgung kommen, sollen die Sporthalle Südwest und das Kulturhaus als Anlaufpunkte zur Verfügung stehen.

Der Führungsstab der Stadt Grimmen würde von der FFW aus seine Arbeit koordinieren. „Das Wichtigste in einer Katastrophenschutzsituation ist allerdings der Zusammenhalt und die Solidarität unter den Bürgerinnen und Bürgern. Keiner darf bei einer Gasmangellage oder einem Blackout alleine gelassen werden. Ich denke da besonders an pflege- und hilfsbedürftige Personen. Wer kann, sollte seine Angehörigen persönlich versorgen. Zudem sollte jeder eine persönliche Notfall Checkliste vorbereiten und einen Notvorrat an Wasser, Lebensmitteln und Medikamenten anlegen. Hinweise dazu, werden wir in einem Flyer veröffentlichen“, so Jahns weiter.

Und noch etwas sollten wir im Hinterkopf behalten:
Fällt die Heizung aus, ist der Griff zum Ölradiator oder Heizlüfter schnell getan, aber genauso schnell kommt es dann zu einem Zusammenbruch des Stromsystems. Ein Wiederanfahren sämtlicher Systeme dauert übrigens Tage und funktioniert auch nur dann, wenn keine Stromfresser mehr am Netz hängen!

Hier noch stichpunktartig einige Hinweise für den Notfall
  • sorgen Sie selbst für sich und Ihre Familien vor
  • gehen Sie Nachbarschafts- oder Familienpartnerschaften ein, um Ressourcen zu sparen
  • beschaffen Sie sich einen Vorrat an Essen und Trinken für 2 Wochen
  • legen Sie einen Trinkwasservorrat an
  • füllen Sie ihre Hausapotheke auf
  • warme Kleidung kann die Heizung einige Zeit ersetzen
  • für Öfen und Kamine einen Vorrat an Holz und Kohle anlegen
  • Vorrat an Kerzen, Feuerzeugen, Batterien beschaffen
  • setzen Sie auf solarbetriebene Ladegeräte
  • ausreichend Bargeldreserven vorhalten
  • wenn nicht vorhanden, kaufen Sie sich ein batteriebetriebenes Radio
  • sorgen Sie dafür, dass der Tank Ihres Autos immer voll ist

2022-12-05 Bürgerinfo - Änderungen beim Wohngeld

Wohngeldantrag

Ab Januar Änderungen beim Wohngeld

Die Bundesregierung hat für den 01.01.2023 eine Wohngeldreform angekündigt.

Das sogenannte „Wohngeld-Plus“ soll bei den bisherigen Beziehern zu einer Erhöhung der Zuschüsse führen. Danach könnten Wohngeldhaushalte mit einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes von 190 Euro pro Monat rechnen.

Durch die geänderten Einkommensgrenzen hätten ab dem kommenden Jahr zudem mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Neu ist auch, dass die Heizkosten mit der „WohngeldPlus-Reform“ wieder berücksichtigt werden.

Was heißt das für die Bürgerinnen und Bürger?
Wer in der Vergangenheit bei der Wohngeldbeantragung für seine Wohnung, sein Haus oder einen Heimplatz abgelehnt wurde, könnte jetzt auf Grund der neuen Voraussetzungen, förderfähig sein. Deshalb sollte jeder, der dafür in Betracht kommt, wenn möglich im neuen Jahr einen Wohngeldantrag stellen. Wer sich nicht sicher ist, ob er wohngeldberechtigt ist, kann in der Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen eine Proberechnung vornehmen lassen. Die Antragsunterlagen können auch zugeschickt werden.

Die Stadtverwaltung rechnet allerdings jetzt schon damit, dass sich die Bearbeitungszeiten der Wohngeldanträge durch das „Wohngeld-Plus“ verlängern werden.

Die Wohngeldbehörde der Stadt Grimmen erreichen sie wie folgt:

Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr

Telefonisch helfen Ihnen Frau Naujok (47 241) und Herr Runow (47 271) gerne weiter. Per E-Mail erreichen sie die Wohngeldbehörde wie folgt: wohngeldbehoerde@grimmen.de.

2022-12-01 Bürgerinfo - Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Grimmen sucht sieben Personen, die am Amtsgericht Stralsund und Landgericht Stralsund als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenenstrafsachen teilnehmen.

Die Stadtvertretung Grimmen schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Grimmen und ihren Ortsteilen wohnen und am 01. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und sich für das Amt des Schöffen interessieren, bewerben Sie sich gern!

Auch für das Amt des Jugendschöffen können Sie sich bewerben, wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und darüber hinaus auch erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl und zum Amt des Schöffen finden Sie auf www.schoeffenwahl.de.

Interessenten bewerben sich unter Nutzung des

bis zum 31. Januar 2023

bei der

Stadt Grimmen
Der Bürgermeister
Markt 1
18507 Grimmen

Ihre Fragen zur Schöffenwahl beantwortet:

Frau Irene Schmiedel
Raum 3.3.07, Haus 3 der Stadtverwaltung
Tel.: 038326/47-229
E-Mail: irene_schmiedel@grimmen.de

2022-12-01 Bürgerinfo - Bekanntmachung zum Umgang mit Fundtieren

Stadt Grimmen
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

Auf der Grundlage der Ziffer 9 der Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren (VV Fundtiere) Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Juli 2020 (AmtsBl. M-V 2020, S. 318) hat der Bürgermeister der Stadt Grimmen für den Umgang mit Fundtieren in der Stadt Grimmen folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier auf dem Gebiet der Stadt Grimmen aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der folgenden Behörde zu erstatten:

Stadt Grimmen
Der Bürgermeister
Ordnungsamt
Markt 1
18507 Grimmen
Tel: 038326/47253 oder 47242
Email: steffi_willmer@grimmen.de
    Sprechzeiten:
Montag 8:30-15:30 Uhr
Dienstag 8:30-11:30 Uhr / 14-17 Uhr
Mittwoch 8:30-15:30 Uhr
Donnerstag 8:30-11:30 Uhr / 14-15:30 Uhr
Freitag 8:30-11:30 Uhr

Während der Sprechzeiten erfolgt die Ablieferung von Fundtieren beim Ordnungsamt der Stadt Grimmen.

Außerhalb der Sprechzeiten des Ordnungsamtes ist das auf dem Stadtgebiet von Grimmen aufgefundene Tier bei der durch die Stadt beauftragten Stelle (Verwahrhelfer) abzuliefern. Die Stadt Grimmen hat mit der Unterbringung von Fundtieren folgenden Verwahrhelfer beauftragt:

Tierrettung Greifswald e.V.
Vorstandsvorsitzender Klaus Kraft
Kirchstraße 11
17391 Medow
Notruf 0151 / 21 44 62 69
Email: tierrettung-greifswald@t-online.de

Hinweise:
Die Ordnungsbehörde der Stadt Grimmen ist bei einem Fundtier nur dann zuständig, wenn dieses Tier auch tatsächlich auf dem Stadtgebiet von Grimmen aufgefunden wurde. Ausschließlich in diesem Fall wird das Fundtier entgegengenommen. Zum Stadtgebiet gehören die Stadt Grimmen sowie die Ortsteile Jessin, Stoltenhagen, Hohenwieden, Heidebrink, Appelshof, Groß Lehmhagen, Klein Lehmhagen, Gerlachsruh, Hohenwarth, Grellenberg und Vietlipp.

Sie haben den Fund eines Tieres auf dem Stadtgebiet von Grimmen immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Fundtier nicht bei der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle (Verwahrhelfer) ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannte Behörde.

Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere. Tiere werden anhand ihrer Gattung entweder den Haustieren oder Wildtieren zugeordnet.

Als freilebend, wie freilebende Katzen, gelten Tiere, die nicht oder nicht mehr an ein Leben in einer häuslichen Struktur des Menschen gewöhnt sind. Die Verwahrung in einer häuslichen Struktur ist nicht tierschutzgerecht im Sinne des Tierschutzgesetzes.

Grimmen 2022-11-29

gez. Marco Jahns

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