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Erforderliche Unterlagen beim Verwaltungs­besuch

Erforderliche Unterlagen, die sie bei Ihrem Verwaltungsbesuch benötigen:

Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes

  • Personalausweis oder Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)
  • Zur Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines Kindes

Personalausweis

  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, oder Geburtsurkunde)
  • bei Antragstellung unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

Reisepass

  • gültiges Identitätsdokument (der Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderreisepass, oder Geburtsurkunde)
  • bei Antragstellung unter 18 Jahren die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

Kinderreisepass

  • alter Kinderreisepass
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur -einem Sorgeberechtigten
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
  • Ausweis des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils mit Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten

Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das ein Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein!

Führungszeugnis

(einfaches, erweitertes und behördliches Führungszeugnis)
  • für ein erweitertes Führungszeugnis ist die schriftliche Aufforderung der Beantragung vorzulegen
  • für ein behördliches Führungszeugnis ist die Anschrift der Behörde, Verwendungszweck vorzulegen

Stadtverwaltung Grimmen

Markt 1
18507 Grimmen

038326 / 47 0
info@grimmen.de