Skip to main content
search

Stadt erhält 4,8 Millionen Euro vom Land

Viele Städte, Gemeinden und kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 33 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben.
Mit dem Einigungsvertrag gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen, als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Die Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft belaufen sich auf über 320 Millionen Euro.
Diese Altverbindlichkeiten stellen für die Gemeinden und die Wohnungsunternehmen eine große finanzielle Belastung dar.

Mecklenburg-Vorpommern hat daher, als einziges ostdeutsches Bundesland, beschlossen, einen kommunalen Entschuldungsfonds einzurichten. Aus diesem erhalten seit 2020 Kommunen Geld, um ihre Altverbindlichkeiten abzubauen. Davon profitiert jetzt auch die Stadt Grimmen.

Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung, Christian Pegel, übergibt am Freitag im Rathaus der Stadt einen entsprechenden Zuwendungsbescheid in Höhe von 4,8 Millionen Euro. Mit dem Geld sollen die Wohnungsbaualtschulden der Stadt abgelöst werden.

Entschuldung öffnet Wege für weitere Modernisierungen

Wie die stellvertretende Bürgermeisterin Heike Hübner sagt, ist das für Grimmen wie ein Sechser im Lotto.

„Mit diesem Geld können wir den Rest unseres Schuldenberges ablösen. Die Summe entspricht exakt den Altlasten, die in den Büchern noch vermerkt sind“, freut sich auch der Chef der „Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Grimmen“, Gunther Dettmann.

Durch diese Finanzspritze verringern sich die Kapitaldienste erheblich. Gleichzeitig verbessert sich die Eigenkapitalsituation, erklärt der Geschäftsführer die neue Situation.
Soll heißen, dank des frischen Geldes können die Sanierungen vorangetrieben und die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen des kommunalen Wohnungsbestandes angegangen werden.

Aktuell besitzt die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH Grimmen 1.634 Wohnungen.
Der Leerstand beträgt etwa 19 Prozent.
Noch vor wenigen Jahren waren es 25 Prozent. Anpassungen an die Marktsituation und Sanierungen haben die Situation verbessert.

Mecklenburg-Vorpommern braucht bezahlbaren Wohnraum

Minister Pegel hatte vor der Übergabe des Zuwendungsbescheides immer wieder klar gestellt, dass die kommunalen Wohnungsunternehmen von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung des Landes sind.

Sie müssen in die Lage versetzt werden, zeitgemäß hergerichteten und der Nachfrage entsprechenden Wohnraum anzubieten. Und das, zu sozial gerechten Mieten.
Der kommunale Entschuldungsfonds kann dabei helfen.

Aktuell sind noch knapp über 200 Anträge von 166 Kommunen mit einem Volumen an
Altverbindlichkeiten von etwa 217,6 Millionen Euro offen.

Altschulden stammen aus DDR - Zeiten

Die Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft sind vor allem im letzten
Jahrzehnt der ehemaligen DDR entstanden.

Den Bau- und Sanierungskosten des Wohnungsbaus wurden Kredite zugeordnet.
Die Rückzahlung dieser Kredite war jedoch aufgrund der niedrigen Mieten nicht möglich.
Aus diesem Grunde wurde rechtlich festgelegt, dass die für den Kapitaldienst dieser Kredite erforderlichen Mittel aus den öffentlichen Haushalten bereitgestellt werden.

Im Zuge der „Deutschen Wiedervereinigung“ 1989/1990 mussten die wohnungswirtschaft-
lichen Regelungen der DDR in die der Bundesrepublik Deutschland integriert werden.
Der Einigungsvertrag enthielt keine ausdrücklichen Regelungen zum Übergang der Altverbindlichkeiten im Wohnungsbau.

Durch die ungeklärten rechtlichen Verhältnisse und ungelösten sachlichen Probleme wie die objekt- und unternehmensbezogene Zuordnung der Kredite war der wirtschaftliche Handlungsspielraum der Schuldner erheblich eingeschränkt.