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Briefwähler haben einiges zu beachten

Aufgrund vermehrter Nachfragen möchten wir folgende Hinweise für die Stichwahl geben:
Wenn Sie bei der Landratswahl zur Hauptwahl am 11. Mai an der Briefwahl teilgenommen haben, wurden Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch auf dem Postweg zugesendet. Dies erfolgte bereits am 15. Mai 2025.
Inzwischen sollten alle Briefwähler ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben.

Sollten Sie bisher jedoch keine Briefwahlunterlagen bekommen haben und an der Stichwahl teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte unbedingt bei der Gemeindewahlleitung.
Sie finden uns in der Stadtverwaltung, Haus 3 im Dachgeschoss. Es gibt einen Fahrstuhl.
Telefonisch sind wir unter den Rufnummern 038326/47228 oder 47229
oder per Mail wahlpost@grimmen.de zu erreichen.

Sofern Sie glaubhaft versichern, die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl nicht erhalten zu haben, kann der dafür bereits ausgestellte Wahlschein für ungültig erklärt werden und Sie erhalten einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Dies ist bis spätestens Samstag, 24.05.2025, 12.00 Uhr, möglich.
Dafür ist das Wahlbüro im Haus 3 der Stadtverwaltung am Samstag von 08.30 bis 12.00 Uhr erreichbar. Sollten Sie an diesem Tag unsere Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte vorher telefonisch an. Dafür können Sie die Rufnummer 038326/47229 nutzen.

Ohne gültigen Wahlschein und Briefwahlunterlagen können Sie als registrierter Briefwähler nicht an der Wahl teilnehmen!